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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind das die richtige Reifen für meine Duke ?


Masterflip
25.12.2011, 23:41
Hallo Leute
Ich bin neu in der Motorradszene,darum möchte ich nichts falsches machen.Ich brauche einen neuen Satz Reifen.Ich habe jetzt im Internet mal rum geschaut und bin zu diesen Reifen gestossen:

Hersteller: MICHELIN
Profil: P.POWER FRONT
Bezeichnung: 120/70ZR17 (58W) TL

und

Hersteller: MICHELIN
Profil: P.POWER
Bezeichnung: 160/60ZR17 (69W) TL

In meinen Papieren steht das:
120/70R17 58H
160/60R17 69H

Darf ich diese Reifen auf meine Duke montieren?
Ich hoffe ich mache mich nicht lächerlich mit so einer banalen Frage.

Gruß

der ralle
26.12.2011, 06:58
Ja die darfst du fahren...haben wohl die meisten hier drauf!

Es gibt hier aber auch ganz viele Freds über Reifen hier im Forum...weiter oben rechts gibt es die "Suche" !


Gruß
der ralle

Chrjs
05.01.2012, 17:25
Wenn in deinen Papieren keine Reifenhersteller genannt sind, sondern nur die Grössen, darfst du fahren was du willst. Sogar vorne und hinten unterschiedliche Hersteller.

godolkin
05.01.2012, 17:55
Sogar vorne und hinten unterschiedliche Hersteller.

Nein, Hersteller und Modell müssen vorne/hinten gleich sein.

feverkiller
05.01.2012, 18:48
Maßgebend für die reifen sind bei neufahrzeugen nicht mehr nur die zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sondern auch die COC Certificate of Conformity / EU Übereinstimmungsbescheinigung / EG Typengenehmigung da steht mehr drin

ziploader
05.01.2012, 18:48
Wenn keine Reifen-/Markenbindung vermerkt ist ist es theoretisch egal.
Aber es ist immer wieder eim Streitpunkt beim TÜV und Polizeikontrollen.

Norbert
05.01.2012, 19:08
Wenn keine Reifen-/Markenbindung vermerkt ist ist es theoretisch egal.
Aber es ist immer wieder eim Streitpunkt beim TÜV und Polizeikontrollen.

das ist falsch!
es dürfen nur die gefahren werden die vom hersteller bzw reifenhersteller freigegeben sind
diese sind in de BE aufgeführt und lassen sich in der Liste von KTM nachlesen.
Vom reifenhersteller gibt es halt die freigaben

das die reifen die gefahren werden dürfen in den papieren stehen ist bei den fahrzeugen die mit dem wechsel auf die neuen zulassungsbescheinigugen vorbei

wenn es keine reifenbindung gibt, dann muss das explizit in den papieren vermerkt werden!

also vorsicht bei dem ganzen

gruss

norbert

Chrjs
06.01.2012, 20:32
Maßgebend für die reifen sind bei neufahrzeugen nicht mehr nur die zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sondern auch die COC Certificate of Conformity / EU Übereinstimmungsbescheinigung / EG Typengenehmigung da steht mehr drin

Und wo bekommt man die her?

Eines verstehe ich nicht: bei Autos gibt es keine Reifenbindung, wieso soll es dann eine bei Motorrädern geben (sofern keine speziellen Hersteller angegeben sind)? Ich kann auch bei Pkw s vorne und hinten unterschiedliche Hersteller fahren oder nicht?

Ist das nicht Haarspalterei... mal ehrlich...

feverkiller
06.01.2012, 21:07
Und wo bekommt man die her?

Eines verstehe ich nicht: bei Autos gibt es keine Reifenbindung, wieso soll es dann eine bei Motorrädern geben (sofern keine speziellen Hersteller angegeben sind)? Ich kann auch bei Pkw s vorne und hinten unterschiedliche Hersteller fahren oder nicht?

Ist das nicht Haarspalterei... mal ehrlich...

1.) die bekommst du beim kauf mit dabei ohne dir bekommst eigendlich seit dem es die gibt das Motorrad nicht zugelassen ( bei uns hier muß man die zum Zulassen dabei haben)

na ist leider die deutsche gesetzgebung die das hier für motorräder will, glaube wir sind auch die einzigen die sie haben

Chrjs
06.01.2012, 21:39
1.) ...
na ist leider die deutsche gesetzgebung die das hier für motorräder will, glaube wir sind auch die einzigen die sie haben

Ich dachte, das wäre im Zuge der "europ. Harmonisierung" abgeschafft worden. Naja ist mir ehrlich gesagt auch egal. Laute Tüten fahren und sich dann um solche Feinheiten Gedanken machen.... ts ts ts... Anwesende ausgenommen ;-)

Haben wir uns nicht mal in Freudenstadt beim Cafe getroffen? Nach dem Treffen in Neuenburg?

Viele Grüße
Chris

Geronimo
07.01.2012, 20:47
Hai,
zum dem Thema kann ich folgende Infos leifern.
Vielleicht hilft es...

Flori
09.01.2012, 10:58
Salle zusammen,
Ich habe ja die Michlin Power Pure drauf und wurde mit denen auch schon mal angehalten! Da musste ich dann ne viertelstunde warten bis die mal herausgefunden haben das ich den Reifen fahren darf:mad:
Beim nächsten Reifenwechsel hab ich mir dann die Zugelassenen Reifen für die Duke 690 ausdrucken lassen!
Bei der nächsten kontrolle hab ich denen dann einfach den wisch gezeigt und konnte dann auch gleich wieder weiter fahren!

Gruß Flori

Norbert
09.01.2012, 12:06
1. Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung (keine diesbezügliche Eintragung in Feld
22 des Fahrzeugscheins): Es zählen bezüglich der Reifendimension die Angaben
in den Feldern 15.1 und 15.2. bzw. 22.
• Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Dimension:
Einschränkungen bezüglich des Reifenfabrikats bestehen nicht, selbst
unterschiedliche Reifen vuh wären zulässig (aus technischer Sicht ist
dies jedoch nicht sinnvoll).
• Umrüstung auf eine andere Reifendimension:
Der Reifenhersteller bestätigt über eine offizielle Freigabe /
Unbedenklichkeitsbescheingung, dass Einschränkungen an die
Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh. III der Rili 97/24/EG eingehalten
werden.
Die neue Reifendimension muss innerhalb der Bandbreite der
Dimensionen der für das Krad genehmigten Reifen liegen, siehe
Fachinformation 44/08. Die offizielle Freigabe des Reifenherstellers ist
vom Kradfahrer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.


2. Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung: Die in Feld 22 aufgeführten Reifentypen
müssen grundsätzlich gefahren werden. Steht in Feld 22 der Zusatz
„Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ hat das Motorrad in der
Regel eine Reifenfabrikatsbindung.
Die zulässigen Reifen können vom Fahrzeughalter aus der Betriebsanleitung des
Krads entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden.

bei den neueren ist eigentlich nur der Punkt 2 ausschlaggebend, denn da müsste der Satz drin stehen --> Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

Gruss

Norbert