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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AU bei Motorrädern


Rüdel
01.08.2005, 18:42
Ich habe leider keinen Besseren Platz für diese Frage gefunden.

Weis jemand evtl. wie das jetzt nächstes Jahr mit der Abgasuntersuchung bei Motorrädern aussieht, wenn ein Katalysator eingetragen ist.

Bisher habe ich gehört, daß angeblich die Betriebserlaubnis erlischt sobald man keinen Kat mehr hat.

Norbert
01.08.2005, 20:35
Hallo,

wie die aussehen wird weiss wohl niemand so genau. Aber die BE erlischt so oder so wenn die BE auf ein Fahrzeug mit KAT lautet und kein KAT mehr vorhanden ist.

Gruss

Norbert

Mopete
01.08.2005, 21:46
Hi,
ganz so stimmt das wohl nicht.
Wer jetzt noch eine Akra drauf packt, der bekommt die ja eingetragen, und somt ist das ok.
Nächstes Jahr ist das dann wohl schwerer.
So hab ich das zumindest mal gehört, garantie mag ich na klar keine geben :D
Aber wenn z.B. die Akra eingetragen ist, können sie die ja nicht wieder streichen.
Ich glaub das ist Bestandschutz oder so ähnlich.....

Gruß, Mopete

mario
02.08.2005, 04:29
die sd akras bekommt wohl noch keiner eingetragen ..... :(

Norbert
02.08.2005, 04:55
@Mopete

du meinst die Duke 2 und die Duke 1 ?
Die hat keinen KAT da ist das egal.

Mit dem eintragen und austragen ist das so eine Sache. Wenn es wirklich ein Gutachten für die Eintragung gibt, dann kann es sein das die Anlage sich so verändert das sie nicht mehr zum Gutachten passt, wenn sie z.B. lauter wird.
Somit kann sie dir auch ausgetragen werden.
Wenn es eine Gefälligkeitseintragung war, kann sie dir sehr wohl ganz schnell ausgetragen werden

Aber ansonsten hast du recht :-)

Gruss

Norbert

devilsduke
05.08.2005, 10:07
Hi,

zumindest für ABE/EG Auspuffanlagen ohne Kat besteht kein Grund zur Sorge.

Es gibt da einen Schrieb, ich meine vom KBA, worin vermerkt war, daß zZ da kein Problem besteht und ab nächstem Jahr nur ein Vermerk "ohne KAT" in den KFZ-Schein eingetragen wird.

Ich muss suchen ob ich dat Ding noch finde.

GEFUNDEN (leider keine bessere Qualität):
http://www.dukecity.de/misc/uploads/forum/44_tuev_info_austauschschalldaempfer_2004_10.gif
--
Mike

devilsduke
08.08.2005, 17:20
schade das Themendatum wird doch nicht ohne neuen Post aktualisiert.

Rüdel
08.08.2005, 20:18
@devilsduke
Vielen dank für die Informationen!


Wenn ich die mal kurz zusammenfassen darf.

Wenn man eine Anlage ohne Kat einbaut ist das kein Problem, da einem der TÜV ein Papier
aushändigt, daß da eine andere LEGALE Anlage angebaut ist.

Das sollte man dann in die Fahrzeugpapiere entragen lassen.

Aber man muß mit Problemen bei der AU rechnen, wenn das Motorrad die eingetragenen
Abgaswerte nicht einhält.


Daraus ergibt sich meine nächste Frage:
Was sind das dann für Probleme, welche man bei der AU bekommt.
Ich glaube nicht, da man ohne KAT die Euro 2 Norm erfllen kann.

Wird einem dann die Betriebserlaubnis entzogen. :)

Blade
09.08.2005, 10:31
Hallo Leute,
hier ein Link zu dem Thema AU (http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/news/1236262.html)
CU, Blade ;D

Rüdel
09.08.2005, 20:38
Wenn man ein Motorrad besitzt, welches in der Erstausrüstung mit Katalysator
geliefert wird hat man wohl schlechte Karten.

Also wenn das mit der AU kommt kann man sich nur noch
Schaldämpfer kaufen die auch mit Katalysator angeboten werden.
Oder man schraubt vor der AU das original Rohr wieder dran. :-)

Ich werde mit einer anderen Auspuffanlage noch warten bis da
mal von irgend einer offiziellen Stelle eine konkrete Aussage kommt.
Bisher sind das ja alles nur Gerüchte. Aber so wie ich unsere Regierung
kenne teilen die einem erst mit der Einführung der neuen Richtlinien mit
was Sache ist oder sind sich bis dahin auch selbst noch nicht darüber im
klaren. (Siehe Dosenpfand) :-|