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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab welchem Baujahr sind Blinker pflicht ?


Norbert
09.05.2006, 13:45
Hallo,

hab mal was gelesen das ab 1988 erst Blinker an einem Motorrad dran sein müssen......

Wer hat da Daten ?

Gruss

Norbert

geber
09.05.2006, 19:07
Ich zitiere aus "Das TÜV Buch Motorrad" von Frank-Albert Illg aus dem Verlag TÜV Reihnland (Stand 1996):

....Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) sind nicht erforderlich an Fahrädern mit Hilfsmotor, Krafträdern mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h und Leichtkrafträdern sowie an Krafträdern, die vor dem 1.1.1962 erstmals in den Verkehr gekommen sind. An vor dem 1.1.1970 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen dürfen auch Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein.....
...Nach hinten wirkende F. dürfen bei Motorädern, die ab dem 1.1.1987 erstmals in den Verkehr gekommen sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. (d.h. "Ochsenaugen" durften ab dann nicht mehr als alleinige Blinker angebaut werden.)

Norbert
09.05.2006, 21:39
shit! :-|

Da gab es noch keine LC4....... die gab es erst ab 88 oder 89 naja dann suchen wir den Rahmen halt nach den db aus :D

Gruss

Norbert